Haben Sie Ihre Traumimmobilie oder die beste Investitionsmöglichkeit für Sie gefunden?
Eine gründliche Recherche ist sehr wichtig, um die ideale Immobilie für Sie zu finden.Um einen professionellen Service und eine professionelle Vorgehensweise zu gewährleisten, wenden Sie sich an einen ELITE-Immobilienberater. Wenn Sie die Immobilie gefunden haben, die Ihren Anforderungen entspricht, und sich für den Kauf entscheiden, müssen Sie die erforderliche Due-Diligence-Prüfung durchführen.
Wählen Sie einen Anwalt
Der Legal Check wird von einem Rechtsanwalt durchgeführt und betrifft den rechtlichen Status und die Bewertung der Immobilie. Der Anwalt prüft die Eigentumstitel der letzten 20 Jahre (wer sind die Begünstigten, ist die Immobilie mit einer Hypothek belastet, gibt es anhängige Rechtsstreitigkeiten, Forderungen, Enteignungen oder andere rechtliche Hindernisse). Die Prüfung wird durchgeführt beiGrundbuchamt oder beim Grundbuchamt.
Der Notar muss sich vergewissern, dass alle dem Verkäufer geschuldeten Grundsteuern gezahlt wurden.
Architekt/Bauingenieur auswählen
Die technische Inspektion wird von einem Architekten oder Bauingenieur durchgeführt und bestätigt, ob das Objekt innerhalb des Plans liegt, ob es in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Vorgaben/Bestimmungen, dem Verhältnis zwischen Design und Konstruktion, der Qualität der Materialien usw. gebaut wurde. (Stadtplanung).
Bei Grundstücken und Parzellen (mit oder ohne Gebäude) wird die topografische Karte geprüft, auf der die Fläche des Grundstücks, die Bebaubarkeit (m²), die Genehmigungen des archäologischen und forstwirtschaftlichen Dienstes sowie etwaige Ausweisungen wie Strand oder Lebensraum verzeichnet sind.
Wählen Sie einen Notar
Der Notar führt und beglaubigt alle Transaktionen und gewährleistet die rechtlich korrekte Übertragung des Eigentums. Er entwirft und prüft alle offiziellen Dokumente. Der Vertrag wird im Beisein der Anwälte des Käufers und des Verkäufers im Büro des Notars unterzeichnet.
Buchhalter auswählen
Es ist wichtig, einen Steuerberater zu beauftragen. Er oder sie hilft Ihnen bei Ihrer Steuererklärung und erklärt Ihnen die Gesetze zur Grundsteuer.
Bezahlen Sie die Steuern (Grunderwerbssteuer)
Vor der Unterzeichnung des Vertrags muss der Käufer die Grunderwerbssteuer (TTT) an das Finanzamt entrichten. Die FMA beträgt 3% und wird auf der Grundlage des im Vertrag angegebenen Werts der Immobilie berechnet.
Für neu gebaute Immobilien (nach dem 31.12.2005 erteilte Genehmigungen) wird die FMA durch die Mehrwertsteuer (24%) ersetzt, die auf der Grundlage des objektiven Werts der Immobilie berechnet wird.
Der Vertrag
Vor der Unterzeichnung des endgültigen Vertrags wird eine private Vereinbarung unterzeichnet, in der die Verkaufsbedingungen und der Zahlungsplan festgelegt werden, damit die Immobilie vom Markt genommen werden kann. Die Höhe der Anzahlung entspricht durchschnittlich 10% des Wertes der Immobilie.
Nach Abschluss der rechtlichen und technischen Prüfung unterzeichnen Sie einen endgültigen Vertrag, den der Notar beim Grundbuchamt hinterlegt.
Auch Ihr Anwalt kann den Vertrag unterzeichnen, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilt haben.
Grundbuchamt, Grundbuch und Übertragung
Nachdem der Vertrag im Grundbuchamt eingetragen wurde, muss Ihr Anwalt bestätigen, dass die Immobilie auf Ihren Namen übertragen wurde, und eine Bescheinigung des Grundbuchamtes einholen.
Der Vertrag und die Bescheinigung des Grundbuchamtes werden vom Rechtsanwalt beim Grundbuchamt eingereicht.
Ankaufs- und Verkaufskosten
FMA (Grunderwerbsteuer)
Die FMA beträgt 3% und wird vom Notar auf der Grundlage des im Vertrag angegebenen Wertes der Immobilie berechnet. Sie wird vor der Unterzeichnung des Grundstücksübertragungsvertrags an das zuständige Finanzamt gezahlt. Für neu gebaute Immobilien, für die die Baugenehmigung nach dem 31.12.2005 erteilt wurde, wird die FMA in die Mehrwertsteuer 23% umgerechnet.
Rechtsanwalt
Das Anwaltshonorar beträgt 0,5 - 2% , berechnet auf der Grundlage des Wertes der Immobilie.
Notar
Die Notargebühren betragen im Durchschnitt zwischen 0,65 und 1,2 %.
Hypothekenbüro
Die Kosten des Grundbuchamtes belaufen sich auf 0,475 % des angegebenen Preises des Vertrages.