Als "Kaution" wird der Geldbetrag bezeichnet, den der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums an den Vermieter zahlt, in der Regel ein Vielfaches der Monatsmiete. Es ist verboten, dass die Kaution höher ist als zwei Mietpreise.
Unilateral Rückzug von Vormieter die Ergänzung des vereinbarten Mietvertrags ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters entbindet diesen nicht von seinen Verpflichtungen und rechtfertigt auch nicht die Rückkehr von Garantie.
"Was geschieht mit einer Mietkaution, die ein Mieter gezahlt hat, wenn er vor Ablauf eines zweijährigen Mietverhältnisses auszieht? Muss der Vermieter sie zurückzahlen?"
In der täglichen Praxis ist eine "Sicherheit" in einem Leasingvertrag der Geldbetrag, den der Leasingnehmer dem Leasinggeber gibt, um die reibungslose Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag zu gewährleisten.
Diese Bürgschaft unterliegt hinsichtlich ihrer Funktionsweise und Form den besonderen Vereinbarungen der Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit, denn sie kann als Mietsicherheit oder als Bürgschaft (zur Bestätigung oder zur Deckung von Schäden durch Nichterfüllung des Vertrags usw.) oder als Vertragsstrafenklausel oder als Vertragsgarantie vereinbart werden.
In der Regel handelt es sich jedoch um eine Bürgschaft und insbesondere um einen Vorschuss auf künftige Schulden des Mieters, die möglicherweise nicht beglichen werden, so dass der Betrag der Bürgschaft dem Mieter in Rechnung gestellt wird. Für die konkrete Vereinbarung verweisen wir immer auf die Bedingungen des Mietvertrags.
Der Betrag der "Kaution" muss dem Mieter nach dem vertraglichen oder gesetzlichen Ablauf des Mietverhältnisses und der Erfüllung aller seiner Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter zurückerstattet werden.
Wenn der Auszug des Mieters auf Gründe zurückzuführen ist, die in seiner Person und nicht in der Immobilie liegen, und wenn Sie als Vermieter der Übergabe der Immobilie nicht zugestimmt haben, können Sie diesen Betrag behalten.
Für den Fall, dass seine Abreise auf Gründe zurückzuführen ist, die mit Problemen - schwerwiegenden Mängeln der Immobilie - zusammenhängen, und im Allgemeinen nicht auf das Verschulden des Mieters zurückzuführen ist, vorausgesetzt, es bestehen keine offenen Rechnungen von Versorgungsunternehmen oder andere Forderungen gegen ihn/siemuss der Betrag durch Unterzeichnung der entsprechenden Quittung zurückerstattet werden.
Was ist mit den verbleibenden Mieten?
Der vorzeitige Auszug des Mieters ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters rechtfertigt nicht die Rückgabe der Kaution. Der Mieter kann sogar verpflichtet sein, die restliche Miete bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer oder bis zur Neuvermietung der Immobilie zu zahlen.