Was sich ab 1. Juni ändert - Was Eigentümer und Verwalter von Immobilien wissen müssen

Datum

Ab dem 1. Juni 2021 ändert sich für Immobilieneigentümer und Immobilienverwalter alles Airbnb .
Eine dieser Änderungen besteht darin, dass jeder Immobilieneigentümer, der seine Immobilie zur Kurzzeitvermietung anbieten möchte, zunächst eine Immobilienregistrierungsnummer bei der griechischen Steuerbehörde beantragen und diese dann in dem obligatorischen Sonderfeld der Plattform angeben muss. Diese Nummer öffnet die Tür zu den Kurzzeitvermietungsplattformen Airbnb, Booking.com, Expedia


Die Registrierungsnummer
Laut der Zeitung "TA NEA" wird jeder Eigentümer, der nicht über die Registrierungsnummer für seine Immobilie verfügt und diese nicht in das entsprechende Feld der Kurzzeitvermietungsplattform einträgt, automatisch von der Plattform ausgeschlossen. Die Inserate werden gelöscht und die Vermieter verlieren jeglichen Kontakt zu ihren Kunden. Gemäß der Vereinbarung, die der AADE mit den drei größten Sharing-Plattformen unterzeichnet hat, werden die Plattformen jedes Jahr im Februar die Daten mit den Mieteinnahmen in großen Mengen an den AADE übermitteln. Das AADE leitet diese Daten an die Steuererklärung jedes Eigentümers weiter, die auf der Registrierungsnummer der Immobilie basiert, und besteuert die Einkünfte aus der Kurzzeitvermietung auf der Grundlage des geltenden Grundsteuertarifs. Immobilieneigentümer, die ihre Immobilien nicht im Kurzzeitvermietungsregister des Griechischen Immobilienregisters eintragen lassen und keine AMA erhalten, müssen mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro bis zu 20.000 Euro rechnen..


Die Verpflichtungen
Kurz bevor die neue Regelung mit der verpflichtenden Auflistung der AMA auf Online-Plattformen in Kraft tritt, sollten Eigentümer und Verwalter von Airbnb-ähnlichen Immobilien Folgendes beachten:


1. Die Pflichten des Immobilienverwalters
Damit der "Immobilienverwalter" kurzfristige Mietverträge abschließen kann, muss er:
-sich mit seinen persönlichen TAXISnet-Codes in das auf der Website www.aade.gr geführte "Kurzzeitwohnsitz-Eigentumsregister" einzutragen, um das Eigentum zu registrieren / anzumelden und eine Eigentumsregistrierungsnummer (PRN) zu erhalten. Die Registrierung erfolgt pro vermieteter "Immobilie". Die AMA auf den digitalen Plattformen der Sharing Economy sowie auf jedem beliebigen Anzeigemedium zu veröffentlichen.
-Einreichung der "Short Term Residence Declaration" bis zum 20. des Monats, der auf den Tag des Auszugs des Mieters aus der Wohnung folgt.
-Eintragung der Daten (Einkommensempfänger, Prozentsätze usw.), die zur Ermittlung des Jahreseinkommens pro Einkommensempfänger erforderlich sind, in das "Eigentumsregister für Kurzzeitaufenthalte".
-eine öffentliche Einzahlung in den Einlagen- und Darlehensfonds (CDLF) des Betrags vorzunehmen, der unbekannten Einkommensempfängern zusteht, die der "Verwalter" zum Zeitpunkt der Eintragung der "Immobilie" in das "Register für kurzfristiges Eigentum" unmöglich kennen konnte. Der "Verwalter" ist verpflichtet, den oben genannten Betrag bis zum Datum der Fertigstellung des Bildes des "Kurzfristigen Eigentumsregisters" bei der T&C zu hinterlegen, mit einem Hinweis auf diesen Betrag in der Zahlungsanweisung.

2. Hausverwalter
Für jede Immobilie, die im Rahmen der Sharing Economy kurzfristig vermietet wird, kann auch mehr als ein Verwalter bestellt werden, vorausgesetzt, dass jeder von ihnen auf einer anderen digitalen Plattform arbeitet.


3. Miteigentümer
Wenn einer der Miteigentümer zum Verwalter der Immobilie ernannt wurde, meldet er/sie die Immobilie mit den persönlichen Taxisnet-Passwörtern im Register an, wobei die für die Erteilung der AMA erforderlichen Daten die ATAK des Rechts an der Immobilie sind, und er/sie ist verpflichtet, die Kurzaufenthaltserklärungen abzugeben und die Tabelle der Einkommensempfänger zu erstellen.Die anderen Miteigentümer sind weder verpflichtet, eine ATAK auszustellen noch eine Erklärung über die Vermietung der Immobilie abzugeben; es wird darauf hingewiesen, dass die Miteigentümer der Immobilie, die als Einkommensempfänger Einkünfte erzielen, in jedem Fall verpflichtet sind, diese Einkünfte bei der Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben.

4. Miteigentümer der Immobilie
Wenn ein Verwalter der Nießbraucher ist, muss er sich mit seinen persönlichen Passwörtern bei taxisnet anmelden, um eine AMA zu erhalten, und zwar mit dem ATAK der Immobilie.


5. Miteigentümer der Immobilie
Falls eine Person kein Eigentum oder Nießbrauch an einer Immobilie hat, muss der Eigentümer der Immobilie (oder mindestens einer der Miteigentümer) Folgendes vorlegen, um sich als "Immobilienverwalter" zu registrieren "Erklärung zum Immobilienmietvertrag". In dieser Erklärung muss der Eigentümer das entsprechende Feld ankreuzen, mit dem er das Recht zur Untervermietung für die Kurzzeitmiete einräumt, und die ATAC der Immobilie eingeben. Anschließend trägt der "Immobilienverwalter" - ein Nichteigentümer - unter Verwendung seiner persönlichen TAXISnet-Codes und nach Auswahl des Status "Untermieter" die Immobilie in das "Register für Kurzzeitvermietungen" ein; die für die Erteilung der ATA erforderlichen Daten sind die Nummer der vom Eigentümer eingereichten "Erklärung zur Immobilienvermietung".

Quelle: enikonomia.gr

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