Von Alkis Kofos, Steuerassistent des Informationsbüros POMIDA
Das größte Problem, das nach wie vor den Abschluss des Verfahrens zur Anmeldung und Einziehung der Entschädigung für eine große Zahl von Mietern aus der laufenden Mietminderung behindert, ist die Unfähigkeit, die Entschädigungsbeträge auf ihre Bankkonten einzuzahlen. Ein erheblicher Teil des nicht abgeschlossenen Entschädigungsverfahrens ist nicht so sehr auf das Fehlen eines registrierten Bankkontos der Begünstigten in TAXISNET zurückzuführen, sondern vor allem auf die Nichteinhaltung der Vorschriften über Art und Status dieser Konten, so dass die automatische Überweisung und Einzahlung der Entschädigungsbeträge durch den Zahlungsmechanismus des AADE nicht möglich ist.
Diese nicht so bekannten Regeln sind hauptsächlich im Rundschreiben enthalten POL 1140/2006 und seine Änderung 1019/31-1-2020 des Finanzministeriums, und das sind:
1. Jede Person, die berechtigt ist, eine Entschädigung aufgrund einer Minderung der Miete von Immobilien zu erhalten, sollte dem AADE, wenn auch verspätet, ihr Bankkonto mitteilen, um den Betrag zu erhalten, auf den sie Anspruch hat. Insbesondere muss die vollständige IBAN des Kautionskontos auf der Seite des Begünstigten in TAXISNET in der linken Spalte "Mein Taxis Net" und im Fenster "Kontoerklärung - IBAN" angegeben werden.
2. In der letztgenannten POL 1019/20 heißt es ausdrücklich: "Im Falle eines Gemeinschaftskontos kann dieses Konto von bis zu zwei Begünstigten angegeben werden". Nach dieser Bestimmung wird also kein Geld auf Gemeinschaftskonten mit mehr als zwei Begünstigten eingezahlt, auch wenn der Name des Begünstigten der Entschädigung an erster Stelle steht.
3. Der Name des Vermieters/Klägers kann an erster oder zweiter Stelle des angegebenen Bankkontos stehen.
4. Das Konto muss bei einer beliebigen griechischen Bank mit einer IBAN, die mit GR beginnt, eröffnet werden. Eine Einzahlung bei einer ausländischen Bank scheint nicht vorgesehen zu sein, und es wurde auch nicht getestet, ob dies in der Praxis funktionieren kann.
5. Das registrierte Konto muss aktiv sein und darf nicht als "inaktiv" gekennzeichnet sein. Es wird als inaktiv eingestuft, wenn in 24 aufeinanderfolgenden Monaten keine Transaktionen mit Lastschrift auf dem Konto des Begünstigten vorgenommen wurden. Festgeldkonten werden nicht als ruhende Konten eingestuft. Ist ein Konto vorhanden, aber bereits als inaktiv eingestuft, ist ein Antrag bei der Bank und eine Aktualisierung der Angaben der Einleger erforderlich.
Die Einhaltung aller oben genannten Vorschriften ist daher für die Einziehung der Entschädigungen der Vermieter, die POMIDA mit ihren ständigen Bemühungen erreichen konnte und die sogar steuerfrei sind und vom Gesetz nicht eingezogen werden, absolut notwendig!
Quelle: POMIDA