Zweite Gelegenheit für willkürliche Erklärungen der Klasse 5

Datum

Da sich das Umweltministerium in fortgeschrittenen Beratungen mit den zuständigen Stellen befindet, um unter bestimmten Bedingungen die Plattform für die Aufnahme großer willkürlicher Gebäude in das Siedlungsgesetz wieder zu öffnen, hat die Regierung den Eigentümern der betroffenen Gebiete bereits eine zweite Chance gegeben, ihre Immobilien zu "retten".

Wie Quellen der Freien Presse am Sonntag erklären, will das Umweltministerium die Fälle prüfen, die zu Unrecht in Kategorie 5 eingestuft sind und deren Eigentümer daher gebunden sind, da die Frist für die Begleichung von Bußgeldern abgelaufen ist. Insbesondere soll das Prinzip auf jene willkürlichen Gebäude angewandt werden, für die nach dem Gesetz 4014/11 ein Vergleich geschlossen wurde.

Gleichzeitig scheinen viele der Gebäude, die willkürlich erscheinen, dem Staat zu gehören, da dieser nicht verpflichtet war, sie anzumelden, und daher wird erwartet, dass auch für diese Fälle eine Regelung getroffen wird.

Aber welche haben nach den vom Umweltministerium eingebrachten Rechtsvorschriften definitiv eine zweite Chance? Es handelt sich um Gebäude, die erhebliche Mängel aufweisen und nach dem 30.09.2020, dem Stichtag, nicht mehr legalisiert wurden. Die Kategorien von Bürgern, die eine zweite Chance haben, betreffen Fälle wie Wohnungen, die durch Versteigerung oder Erbschaft erworben wurden, die im Rahmen eines Mietvertrags vermietet wurden und in Gebieten liegen, die im Jahr 2020 zum Notstand erklärt werden, usw.

Zu diesen Fällen gehören Gebäude ohne Genehmigung und Gebäude, die viele zusätzliche Quadratmeter in eine Wohnung umgewandelt haben, indem sie halboffene Räume, Pfeiler und Keller in eine Wohnung umgewandelt haben.

Individuelle Details und Antworten auf Fragen von Eigentümern gibt es bei "E.T." von Sonntag der Agronom - Vermesser - Ingenieur Sekretärin Baklatsi.

1 Welche Regionen sind betroffen?

In Gebieten wie Oropos, Marathon, Nea Ionia, Heraklion sowie in 67 weiteren Gebieten aus 24 regionalen Einheiten, die fast die Hälfte Griechenlands abdecken, können die Eigentümer von Gebäuden der Kategorie 5, d. h. von Gebäuden mit großen städtebaulichen Auswüchsen oder von Gebäuden, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, diese ausnahmsweise anmelden und abrechnen und so ihre Gebäude vor dem Abriss retten.

2 Wann wird das System abgeschaltet und die Abrechnung beendet?

Um legalisiert zu werden, müssen die willkürlichen Gebäude bis zum 9. Dezember 2021 registriert werden.

3 Welche großen willkürlichen Gebäude dürfen nach dem neuen Gesetz bis Ende 2025 besiedelt werden?

Bis zur Verabschiedung des Gesetzes war es möglich, alle ungenehmigten Bauten, die mit oder ohne Baugenehmigung von 1955 bis 1982 errichtet wurden, sowie ungenehmigte Bauten auf einem Grundstück, für das eine Baugenehmigung erteilt wurde, das aber nicht mehr als 40% an Überdeckung und Gebäudehöhe und mehr als 20% an Gebäudehöhe aufweist, zu legalisieren.

Die neuen Bestimmungen geben die Möglichkeit, die Kategorie 5 (vollständig und willkürlich mit großen Überschreitungen) zu regeln, die viele Quadratmeter der Schließung von Halb-Außenräumen, Panoply, Schließung einer Pilotage, Umwandlung eines Kellers in einen Wohnraum und andere beinhalten.

4 Welche weiteren willkürlichen Gebäude wechseln die Kategorie und sind vom Abriss ausgenommen?

Die folgenden Fälle werden nicht mehr als "größere" willkürliche Handlungen angesehen und fallen in die Kategorie 4 mit der Möglichkeit einer dauerhaften Befreiung vom Abriss:

  • Nicht genehmigte offene Balkone oder Teile davon, die über die gemeinsame Fläche der Stadt (Straßenlinie) hinausragen, sofern sie nicht über die Bordsteinkante hinausragen.
  • Nicht genehmigte Bauten auf Grundstücken mit einer Baugenehmigung, unabhängig vom Prozentsatz der Überdeckung oder der Überbauung, wenn sie eine Gesamtfläche von 50 Quadratmetern nicht überschreiten.
  • Bauwerke, die auf der Grundlage einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet wurden, wenn sie auf einem Grundstück errichtet wurden, das anschließend unterteilt wurde, und die die vorgeschriebene Bebauung und Überdeckung überschreiten, wie sie auf dem nach der Unterteilung gebildeten Grundstück berechnet wurde. Nicht genehmigte Bauten werden in diesem Fall nicht berücksichtigt und sind nicht dauerhaft vom Abriss ausgenommen, wenn sie sich mehr als 20 cm innerhalb eines Grundstücks befinden.

5 Was ist mit beliebigen Gebäuden in vertikalen und horizontalen Eigenschaften?

  • Die Erstellung und Unterzeichnung von notariellen Urkunden zur Schaffung von geteilten Grundstücken auf Grundstücken, die außerhalb des Stadtplans und außerhalb der Grenzen von Siedlungen liegen und einem oder mehreren Eigentümern gehören, auf denen bis zum 28.07.2011 rechtmäßig errichtete oder willkürliche Bauwerke errichtet wurden, die abgewickelt werden. Ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen gelten gültige und rechtskräftige Empfehlungen von geteilten Grundstücken, die errichtet und nicht durch eine unwiderrufliche Gerichtsentscheidung für nichtig erklärt wurden, als rechtskräftig und rechtskräftig. Die Errichtung von Gebäuden bis zum 28.07.2011 wird durch bis zu diesem Datum aufgenommene und vom Ingenieur beglaubigte Luftbilder nachgewiesen.

Miteigentümer von mindestens 65% des Grundstücks, auf dem unabhängige Gebäude errichtet wurden, können die Errichtung geteilter Grundstücke beantragen, indem sie die erforderlichen Unterlagen für die Erstellung einer entsprechenden Urkunde einreichen.

  • Miteigentümer eines ungeteilten Anteils an einer horizontalen oder vertikalen Immobilie oder an einem Gebäude ohne Grundriss innerhalb eines Stadtplans, unabhängig vom Prozentsatz des Miteigentums, können willkürliche Gebäude oder legale Gebäude mit willkürlichen geringfügigen Verstößen oder willkürliche Konstruktionen oder willkürliche Nutzungsänderungen unabhängig von der Zustimmung der anderen ungeteilten Miteigentümer ihre Aufnahme in die Bestimmungen des Gesetzes über willkürliche Gebäude beantragen. Der Miteigentümer, der die willkürliche Handlung erklärt, ist zur Zahlung der Eintragungsgebühr und der entsprechenden Bußgelder verpflichtet und behält seine gesetzlichen Rückgriffsrechte gegenüber den anderen Miteigentümern. In jedem Fall können die anderen Miteigentümer die Raten der fälligen Geldbußen von sich aus entsprechend ihrem Miteigentumsanteil nach einer entsprechenden schriftlichen oder elektronischen Erklärung zahlen.
  • Für die Fälle des horizontalen Eigentums mit Verstößen bezüglich der Ausdehnung dieser Höhe oder Breite (horizontal) und der Besetzung der gemeinsamen oder gemeinschaftlichen Fläche, ist es möglich, sie dem Geschenk zu unterwerfen, ohne die Zustimmung der anderen Miteigentümer, nur in den folgenden Fällen:

α) wenn die unzulässige Erweiterung seit der Errichtung des Gebäudes besteht, oder

β) wenn auf allen Etagen des Gebäudes derselbe nicht genehmigte Anbau vorhanden ist.

Für die Aufnahme der oben genannten Fälle in die spezifischen Verordnungen sind neben den anderen Belegen gegebenenfalls zusätzliche Belege erforderlich:

α) eine feierliche Erklärung des Eigentümers des horizontalen Grundstücks, dass das horizontale Grundstück seit der Errichtung des gesamten Gebäudes zu einem gemeinsamen oder gemeinschaftlichen Raum ausgebaut wurde und diesen einnimmt,

β) eine Bescheinigung eines Ingenieurs, dass in allen Stockwerken des horizontalen Objekts die gleiche willkürliche Ausdehnung besteht.

  • Nach der Beilegung von Willkürakten und wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (die Willkür besteht ab dem Bau und auf allen Etagen oder wenn die willkürliche Erweiterung oder Beeinträchtigung innerhalb des gesetzlichen Volumens des Gebäudes oder auf einer gesetzlichen oder nicht gesetzlichen unterirdischen Ebene stattfindet), hat der Eigentümer das Recht, einseitig zu einem notariellen Akt über die Änderung der Urkunde über die Begründung von horizontalem oder vertikalem Eigentum zu gehen, um den Raum, der den Bestimmungen dieser Urkunde unterliegt, in sein horizontales oder vertikales Eigentum einzubeziehen oder aus diesem auszuschließen. In diesem Fall wird das Einverständnis aller Miteigentümer vorausgesetzt.

Die Vorschrift gilt entsprechend in Fällen, in denen auf allen Etagen die gleiche willkürliche Konstruktion besteht und nicht von der Bauart ist.

Ein notwendiges Element für die Anwendung der Bestimmung, falls die erforderlichen Bedingungen nicht kumulativ erfüllt sind, ist der Ablauf von zehn Jahren nach der Begehung der willkürlichen Handlung und das Ausbleiben einer unwiderruflichen gerichtlichen Entscheidung, die den Abriss anordnet.

  • Für beliebige Bauten, die im horizontalen oder vertikalen Miteigentum und innerhalb von Teilen ihrer ausschließlichen Nutzung errichtet wurden, wie z.B. halboffene Räume, die geschlossen wurden, wenn sie bei der Errichtung von geteiltem Eigentum den Begünstigten als ausschließliche Nutzung zugewiesen wurden, ist die Zustimmung der anderen Miteigentümer für die Einbeziehung der beliebigen Bauten nicht erforderlich. Insbesondere, wenn in einem Nebengebäude einer horizontalen oder vertikalen Immobilie nicht genehmigte Bauten oder Nutzungsänderungen, die dem Miteigentum dienen, ausgeführt oder installiert wurden, hat der Eigentümer das Recht, einseitig eine notarielle Änderungsurkunde zur Gründungsurkunde des horizontalen oder vertikalen Eigentums zu erstellen, damit das Nebengebäude den Charakter eines gemeinsamen und gemeinschaftlichen Bereichs des Miteigentums erhält. In diesem Fall wird die Zustimmung aller Miteigentümer vorausgesetzt.

Für andere Fälle von horizontalem Eigentum, die die Besetzung von Gemeinschaftsflächen oder willkürliche Handlungen auf Gemeinschaftsflächen betreffen, ist die Zustimmung von mehr als 50% der Miteigentümer erforderlich.

6 Welche günstigen Regelungen gelten heute für beliebige Gebäude?

  • Rückzahlung der Geldbußen in 100 Raten.
  • Ermäßigung 20% für diejenigen, die die Geldbuße in einem Betrag zahlen.
  • Ermäßigung von 10% für diejenigen, die 30% der Geldstrafe zahlen.
  • Ratenzahlung von 50 Euro pro Monat.
  • Verlängerung der Frist für die Begleichung willkürlich errichteter Gebäude um zwei Jahre für diejenigen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Geldbußen zu zahlen.
  • Zusätzliche Ermäßigung für Personen mit einem einzigen Wohnsitz.
  • Kürzungen von 15% auf 30% für viele schutzbedürftige Gruppen, wie Behinderte, kinderreiche Familien, Familien mit drei Elternteilen, Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe und Rückkehrer.
  • Möglichkeit der Legalisierung eines beliebigen Gebäudes auf einem ungeteilten Grundstück innerhalb eines Plans, ohne die Zustimmung aller Miteigentümer.
  • 30% für diejenigen, die eine nicht genehmigte Struktur in einer Siedlung haben, die als "stagnierend" bezeichnet wurde.
  • Ermäßigungen bis zu 60% in erdbebengefährdeten Gebieten.
  • Senkung von 30% auf 50% für Gebäude, die die energetische Sanierung abgeschlossen haben.

Was ist vorgesehen? für die Semi-Outdoor

Das Umweltministerium bereitet vielleicht eine zweite Chance vor, um große willkürliche Gebäude in den Siedlungswettlauf einzubeziehen, aber großes Kopfzerbrechen bereiten den Eigentümern die halboffenen Räume, da es eine Fülle solcher Verstöße gegeben hat.

Dies sind willkürliche Handlungen, die unter die Kategorie 4 fallen und mit Geldbußen geahndet werden können. Konkret ist in der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und natürliche Ressourcen die Zahlung erhöhter Bußgelder vorgesehen, die die Aufrechterhaltung von halboffenen Räumen sowie von Räumen, die sich im Keller oder auf einer anderen Ebene des Gebäudes befinden, für 30 Jahre ermöglichen, die sich innerhalb des genehmigten Bauvolumens auf der Grundlage der erteilten Baugenehmigung befinden und die über die baulichen Bedingungen und Beschränkungen des Grundstücks hinaus in Hauptnutzungsbereiche umgewandelt wurden, sofern ihre Nutzung nicht durch die im Bereich des Grundstücks geltenden städtebaulichen Bestimmungen für die Bodennutzung verboten ist.

Es wird daran erinnert, dass für die ersten vier Kategorien von willkürlichen Gebäuden, die ihr Eigentum der Verordnung des Umweltministeriums unterworfen haben und am 30.9.2020 ausliefen, die Möglichkeit besteht, ihr Eigentum mit erhöhten Geldstrafen zu behalten, wenn der Vorhang über die Unterwerfung der willkürlichen Gebäude fällt, was durch die elektronische Gebäudeidentität am 31. März 2026 geschehen wird. Konkret haben die Bürger eine 20% Erhöhung der Geldbußen im ersten Jahr und für jedes weitere Jahr werden sie eine zusätzliche 5% berechnet werden.

Von der gedruckte Version der Freien Presse  
https://eleftherostypos.gr/oikonomia/726708-deyteri-eykairia-gia-aythaireta-kai-imiypaithrioys-ola-osa-prepei-na-gnorizoyn-oi-idioktites/

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